Was ist Was |
Abfallarten - Was ist wie einzuordnen
Alle Abfallfraktionen sind Monofraktionen und dürfen NICHT vermischt werden (außer gem. Bau- und Abbruchabfälle). Bei allen Abfällen gilt - keine gefährlichen Anhaftungen oder Inhaltsstoffe.
Bitte beachten Sie, dass für Inhaltsstoffe, die explizit ausgeschlossen sind, eine Preisanpassung erfolgt
gem. Bau- und Abbruchabfälle = Baumischabfall 170904
alle auf den Bauvorhaben anfallende Abfälle wie: Folie, Bauschutt, Pappe, Rigips, Holz bis AIII (frei von gefährlichen Stoffen), Gips, Ytong, Ofenschutt oder sonstiger Abfall, sofern es sich nicht um Abfälle mit gefährlichen Anhaftungen, wie Dachpappe, Asbest usw. handelt ( keine Flüssigkeiten)
auf keinen Fall dürfen die folgenden Inhaltsstoffe enthalten sein: Styropor, Styrodur o.ä., Fernseher, Teppichböden, PVC, Monitore, Fensterholz mit und ohne Glas, Dachpappe, Asbest, flüssige Stoffe-Farbeimer, Dämmwolle, Kühlschränke, Reifen oder Materialien mit gefährlichen Anhaftungen
auf keinen Fall dürfen die folgenden Inhaltsstoffe enthalten sein: Styropor, Styrodur o.ä., Fernseher, Teppichböden, PVC, Monitore, Fensterholz mit und ohne Glas, Dachpappe, Asbest, flüssige Stoffe-Farbeimer, Dämmwolle, Kühlschränke, Reifen oder Materialien mit gefährlichen Anhaftungen
Bauschutt sortenrein = Bauschutt 170102
entweder Steine oder Mauersteine oder Ziegel ( keine Fliesen, Ytong, Putz, Rigips oder Ofenschutt) Ofenschutt ist Baumischabfall
auf keinen Fall dürfen die folgenden Inhaltsstoffe enthalten sein:Fliesen, Keramik, Schornsteinsteine, Rigips, Ofenschutt oder Materialien mit gefährlichen Anhaftungen
auf keinen Fall dürfen die folgenden Inhaltsstoffe enthalten sein:Fliesen, Keramik, Schornsteinsteine, Rigips, Ofenschutt oder Materialien mit gefährlichen Anhaftungen
Bauschutt, nicht wiederverwertbar 170107
Gemische aus mineralischem Bauschutt, wie Steine, Fliesen, Keramik, Ziegel. (Kein Ytong oder Rigips- kein Ofenschutt, kein Papier, Holz oder Pappe)
Bau- und Abbruchholz = Holz 170201
Holz frei von Schutzanstrichen und Lacken (keine Außenhölzer)
Holz mit gefährlichen Stoffen 170204*
lackierte Hölzer, Hölzer mit Schutzanstrichen, Hölzer aus dem Außenbereich, Dachbalken, Fensterrahmen, Türen usw.
Beton 170101
Beton oder Estrich mit und ohne Bewehrung mit einer max. Kantenlänge von 50x50x 50 cm
Bodenaushub 170504
Boden ohne Lehmanteile und ohne Steine, keine Grasnarbe oder Wurzeln
Gartenabfälle 200201
Strauch- und Astwerk, Rasenschnitt, kleine Wurzeln - Baumstämme müssen separat angefragt werden - kein Boden
Sperrmüll
Abfälle aus Wohnungsauflösungen, Kellerentrümplungen, aber keine Batterien, Kühlschränke, Lacke oder FCKW-haltigen Abfälle
Fußbodenbeläge (auch PVC) / Polster
Abfälle mit gefährlichen Stoffen = Gefährliche Anhaftungen oder Inhalte in den einzelnen Abfällen werden mit 300,00 € pro Kubikmeter Abfall berechnet. Im Einzelfall kann ein 7 cbm Container somit schnell mal 2.100,00 € netto kosten
z. B. Dachpappe, Styropor/Styrodur oder Asbesthaltige Abfälle