Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.
Was ist Was
 

Abfallarten     -   Was ist wie einzuordnen

 

Alle Abfallfraktionen sind Monofraktionen und dürfen NICHT vermischt werden (außer gem. Bau- und Abbruchabfälle). Bei allen Abfällen gilt - keine gefährlichen Anhaftungen oder Inhaltsstoffe.

Bitte beachten Sie, dass für Inhaltsstoffe, die explizit ausgeschlossen sind, eine Preisanpassung erfolgt

 
 
gem. Bau- und Abbruchabfälle = Baumischabfall                       170904
alle auf den Bauvorhaben anfallende Abfälle wie:    Folie, Bauschutt, Pappe, Rigips, Holz bis AIII (frei von gefährlichen Stoffen), Gips, Ytong, Ofenschutt oder sonstiger Abfall, sofern es sich nicht um Abfälle mit gefährlichen Anhaftungen, wie Dachpappe, Asbest usw. handelt ( keine Flüssigkeiten)
auf keinen Fall dürfen die folgenden Inhaltsstoffe enthalten sein:
  Styropor, Styrodur o.ä., Fernseher, Teppichböden, PVC, Monitore,  Fensterholz mit und ohne Glas, Dachpappe,  Asbest, flüssige Stoffe-Farbeimer, Dämmwolle, Kühlschränke, Reifen oder Materialien mit gefährlichen Anhaftungen
 
Bauschutt sortenrein =               Bauschutt                                 170102
entweder  Steine oder Mauersteine oder Ziegel  ( keine Fliesen,  Ytong, Putz, Rigips oder Ofenschutt) Ofenschutt ist Baumischabfall
auf keinen Fall dürfen die folgenden Inhaltsstoffe enthalten sein:Fliesen, Keramik,  Schornsteinsteine, Rigips, Ofenschutt oder Materialien mit gefährlichen Anhaftungen
 
Bauschutt, nicht wiederverwertbar                                              170107
Gemische aus mineralischem Bauschutt, wie Steine, Fliesen, Keramik, Ziegel. (Kein Ytong oder Rigips- kein Ofenschutt, kein Papier, Holz oder Pappe)
 
Bau- und Abbruchholz =             Holz                                            170201
Holz frei von Schutzanstrichen und Lacken (keine Außenhölzer)
 
Holz mit gefährlichen Stoffen                                                        170204*
 lackierte Hölzer, Hölzer mit Schutzanstrichen, Hölzer aus dem Außenbereich, Dachbalken, Fensterrahmen, Türen  usw.
 
Beton                                                                                                170101
Beton oder Estrich mit und ohne Bewehrung mit einer max. Kantenlänge von 50x50x 50 cm
 
Bodenaushub                                                                                  170504
  Boden ohne Lehmanteile und ohne Steine, keine Grasnarbe oder Wurzeln
 
Gartenabfälle                                                                                 200201
 Strauch- und Astwerk, Rasenschnitt, kleine Wurzeln -   Baumstämme müssen separat angefragt werden - kein Boden
 
Sperrmüll
Abfälle aus Wohnungsauflösungen, Kellerentrümplungen, aber keine Batterien, Kühlschränke, Lacke oder FCKW-haltigen Abfälle
 
Fußbodenbeläge (auch PVC) / Polster
 
Abfälle mit gefährlichen Stoffen = Gefährliche Anhaftungen oder Inhalte in den einzelnen Abfällen werden mit 300,00 € pro Kubikmeter Abfall berechnet. Im Einzelfall kann ein 7 cbm Container somit schnell mal 2.100,00 € netto kosten
 
z. B. Dachpappe, Styropor/Styrodur oder Asbesthaltige Abfälle

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?